Brennstoffemissionshandelsgesetz

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Brennstoffemissionshandelsgesetz

Ab dem 1. Januar 2021 tritt die Bepreisung von CO2-Emissionen in Kraft. Diese Maßnahme wurde von der Bundesregierung beschlossen, um die für Deutschland gesteckten Klimaschutzziele zu erreichen. Bereits Ende 2019 wurde dafür das sogenannte Brennstoffemissionshandelsgesetzes (kurz: BEHG) verabschiedet, über die Bepreisung von CO2 mittels Zertifikaten Anreize zur Reduktion des CO2-Ausstoßes zu schaffen. Wir haben die wichtigsten Punkte zu diesem Thema für Sie zusammengestellt.
 

Was bedeutet „BEHG“ und was soll damit erreicht werden?

Das Kürzel „BEHG“ steht für Brennstoffemissionshandelsgesetz. Das BEHG ist ein Bestandteil der von der Bundesregierung insgesamt geplanten Energie- und Klimawende. Das vom deutschen Bundestag beschlossene Gesetz ist am 20.12.2019 in Kraft getreten. Über die Einführung von Zertifikaten soll eine „Bepreisung“ des CO2-Ausstoßes von Kraft- und Brennstoffen erreicht werden. Ziel dieser Bepreisung ist die Reduktion des CO2-Ausstoßes.

Wie funktioniert das BEHG?

Der Gesetzgeber hat mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) festgelegt, dass ab dem 1. Januar 2021 für den CO2-Ausstoß von Kraft- und Brennstoffen (Öl, Benzin, Erdgas u.a.) im Rahmen eines nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) Emissionszertifikate erworben werden müssen – und zwar von den „Inverkehrbringern und Lieferanten der Brenn- und Kraftstoffe“. Damit sind alle Energieversorger, also auch Stadtwerke und Regionalversorger wie wir gemeint – da wir Erdgas liefern bzw. in Verkehr bringen.

Die anfallenden Kosten für die Emissionszertifikate werden dazu führen, dass Brennstoffe, also auch Erdgas, teurer werden. Was vom Gesetzgeber so vorgesehen ist - denn die höheren Kosten sollen Anreize schaffen, mehr Energie zu sparen, auf klimaschonende Technologien umzusteigen und mehr erneuerbare Energien zu nutzen

Welche Brennstoffe sind davon konkret betroffen?

Grundsätzlich sollen alle in den Verkehr gebrachten fossilen Brennstoffe einbezogen werden. Für die Jahre 2021 und 2022 gilt zunächst eine reduzierte Liste (Anlage 2 zum BEHG). Damit werden in diesen beiden Jahren im Wesentlichen nur Benzin, Diesel, Heizöl, Erdgas und Flüssiggase erfasst.
Biogas fällt zwar grundsätzlich unter das BEHG, wird aber mit einem Emissionsfaktor von 0 gCO2 /kWh belegt. Damit wird Biogas nicht mit zusätzlichen Kosten belastet.

Wer genau ist „Inverkehrbringer“?

Verpflichtet ist die natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die die Brenn- und Kraftstoffe in Verkehr bringt. Das Gesetz spricht vom Verantwortlichen bzw. Inverkehrbringer. Das Inverkehrbringen entspricht grundsätzlich dem Entstehen der Energiesteuer nach dem Energiesteuergesetz. Sprich für jeden Kunden für den wir als Energieversorger Energiesteuer abführen, müssen wir Emissionszertifikate nach dem BEHG beschaffen.

Mit welchen Mehrkosten muss ich als Kunde rechnen?

In der Einführungsphase (2021 – 2025) sind Festpreise je Zertifikat beginnend mit 25€/Tonne CO2 gesetzlich festgelegt worden. Dieser Preis steigt bis 2025 auf 55€/Tonne CO2 an.
Ab 2026 sollen die Zertifikate dann gehandelt werden, um einen Preis zu bilden. Zunächst ist hier noch ein Korridor von 55 – 65€/Tonne CO2 vorgegeben. Ab 2027 wird der Preis dann frei über Angebot und Nachfrage gebildet.

Merhkosten Grafik

Fällt Biogas unter das BEHG?

Biogas fällt zwar grundsätzlich unter das BEHG, wird aktuell aber mit einem Emissionsfaktor von 0 gCO2 /kWh belegt. Damit wird Biogas nicht mit zusätzlichen Kosten belastet. Bei Produkten mit Biogasbeimischungen fällt dann nur für den Erdgasanteil der CO2-Preis an.

Fällt klimaneutrales Gas / Ökostrom unter das BEHG?

Ja. Nach derzeitigem Stand wird klimaneutral gestelltes Erdgas nicht gesondert berücksichtigt. Die freiwillige Kompensation von CO2-Emissionen über den Bezug von Emissionsminderungszertifikaten (CERs, VCS, Gold Standard) sind nicht anrechnungsfähig. Klimaneutral gestelltes Erdgas ist damit hinsichtlich der Kostenbelastung durch die CO2-Bepreisung analog zu "normalen“ Erdgas zu behandeln.

Durch den Bezug von CO2-neutralem Erdgas unterstützen Sie weiterhin weltweit Projekte zur Einsparung von Treibhausgasen und tun so etwas Gutes.

Was passiert mit den Erlösen aus dem nEHS?

Mit den Erlösen aus dem nationalen Emissionshandel möchte die Bundesregierung zahlreiche Projekte finanzieren. Dazu gehören:

  • Senkung der Stromkosten (EEG-Umlage)
  • Erhöhung der KfW Fördersätze für energetische Sanierungen
  • Austausch von Ölheizungen
  • Senkung der MWst bei der Bahn
  • Anhebung der Pendlerpauschale (35ct/km)
  • Steigerung des Wohngelds
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung?

Sollte sich Ihre persönliche Vertragssituation ändern, werden Sie von uns in jedem Fall fristgerecht über alle eventuellen Veränderungen und zur Frage nach einem Sonderkündigungsrecht informiert. Sie müssen aktuell also nicht aktiv werden, wir halten Sie dazu auf dem Laufenden.

Wie kann ich als Kunde Kosten senken und Energie einsparen?

Es gibt verschiedenste Möglichkeiten Energie einzusparen und damit Kosten zu senken. Dies reicht von einfachen Maßnahmen wie dem Umstieg auf effiziente LED-Beleuchtung um Stromkosten zu senken bis hin zu umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen. Vor allem im Rahmen von Sanierungen oder Neubauten können durch z.B. Dämmung, dem Austausch von Fenstern oder dem Austausch der Heizungsanlage Energie eingespart und durch die Nutzung von Förderungen zusätzlich Kosten gesenkt werden.
Sie planen derzeit einen Neubau oder eine Modernisierung ihrer Gebäude? Wir helfen Ihnen im Rahmen einer Fördermittelberatung die bestmöglichen Förderoptionen zu ermitteln. Details finden Sie unter https://www.inn-ergie.de

Wie umweltfreundlich ist Erdgas?

Erdgas gilt als klimaschonendster aller konventionellen Energieträger! Beim Verbrennen von Erdgas wird zwar auch CO2 frei, aber ein Vergleich macht deutlich, dass durch den intelligenten Einsatz von Erdgas der CO2-Ausstoß sogar reduziert werden könnte: Würden überall dort, wo Gasnetze vorhanden sind, alle Haushalte, die heute mit Öl heizen, auf einen Gasbrennwertkessel umsteigen, ließen sich nach Berechnungen des BDEWs (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.) 18 Millionen Tonnen CO2 vermeiden!

Noch vorteilhafter fällt dieser Vergleich zwischen Heizöl und Erdgas aus, wenn dem Erdgas Biogas beigemischt wird – bzw. klassisch gefördertes Erdgas in Zukunft vollständig durch Biogas ersetzt wird. Die Verteil- und Netzanlagen sind dafür geeignet!

Ist Erdgas ein Brennstoff von gestern?

Keineswegs. Gas ist im Wärmemarkt Deutschlands aus guten Gründen Wunschenergie Nummer eins. Den Kunden steht schließlich eine breite Auswahl moderner, technischer Lösungen wie Brennstoffzellen und Gaswärmepumpen zur Verfügung.

Erdgas ist aber auch deshalb eine Zukunftsenergie, weil Erdgas „grün“ kann: Von Jahr zu Jahr speisen mehr Anlagen überall in Deutschland Gas aus erneuerbaren Quellen ins Gasnetz ein. An der Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energieträgern hatte Biogas 2016 den zweitgrößten Anteil, noch vor Solar- und Geothermie. Mehr Klimaschutz bringen zudem erdgasbasierte Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in Verbindung mit Wärmespeichern: So bleibt Gas auch langfristig Baustein einer effizienten „Wärmewende“. Das Gute ist – auch mit Blick auf die Kosten–, dass die Infrastruktur schon steht, so dass sich grünes Gas selbst in verdichtete Ballungsräume transportieren lässt. Und mit Nutzung der sogenannten Power-to-Gas-Technologie wird die Menge an grünem Gas in den kommenden Jahren sogar noch deutlich zunehmen. Bei dieser Technik wird Gas mithilfe von regenerativ erzeugtem Strom – vorwiegend Windstrom – klimaneutral hergestellt.