Sie haben Fragen rund um das Thema THG-Quote? Rufen Sie uns an!
Kostenloses Servicetelefon
08031 36 5 2929
E-Mail
thg-quote@inn-ergie.de
Öffnungszeiten
Mo. – Do.: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Elektrisch fahren und Jahr für Jahr Prämie sichern
Mit Ihrem Elektroauto leisten Sie einen wichtigen Beitrag für den Umweltschutz und tragen aktiv dazu bei, schädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren – das wird vom Gesetzgeber belohnt.
Die THG-Quote ist die Treibhausgasminderungsquote. Mit Ihrem Elektrofahrzeug stoßen Sie kein CO2 aus. Diese Einsparung können Sie mittels THG-Quote geltend machen und erhalten dafür jährlich eine Prämie in Höhe von 60 € von uns. Denn durch die Nutzung Ihres E-Autos vermeiden Sie jährlich CO2-Emissionen, die wir bündeln und an Dritte vermarkten können.
Und so funktioniert es: Sie besitzen ein vollelektrisches Auto (kein Hybrid) und haben für dieses Jahr noch keine THG-Quote abgetreten? Außerdem sind die Bestands- oder Neukunde. Dann füllen Sie einfach online unser Formular aus und laden Sie Ihren Fahrzeugschein hoch. Wir kümmern uns um alles Weitere: Ihre Unterlagen leiten wir an das Umweltbundesamt (UBA) weiter und zahlen die Prämie nach erfolgreicher Prüfung durch das UBA auf Ihr Konto aus. Sie können Ihre THG-Quote einmal jährlich einreichen und erhalten so jedes Jahr die Prämie. Wir erinnern Sie immer rechtzeitig an die erneute Einreichung Ihres Fahrzeugscheins – so behalten Sie alles im Blick!
Was steckt hinter der THG-Quote?
Die Treibhausgasminderungsquote (kurz THG-Quote) wurde vom Gesetzgeber eingeführt, um Treibhausgase im Verkehrssektor zu reduzieren und so die Klimaziele zu erreichen.
Unternehmen, die Kraftstoffe herstellen und vertreiben – wie z.B. Mineralölfirmen – müssen nachweisen, dass der CO2-Ausstoß durch ihre Treibstoffe von Jahr zu Jahr sinkt. Um ihre Emissionen zu reduzieren, bleiben diesen Unternehmen zwei Möglichkeiten: der Umstieg auf emissionsärmere Kraftstoffe, wie z.B. Biodiesel, oder der Ausgleich der Emissionen mittels Kauf von THG-Quoten. Als Halter eines Elektrofahrzeugs können Sie Ihren eingesparten CO2-Ausstoß weiterverkaufen. Und hier kommt die INNergie GmbH ins Spiel: Wir melden Ihr Elektroauto beim Umweltbundesamt an, bündeln die THG-Quoten unserer Kunden und vermarkten sie.
Ihre Vorteile
- Einfache Anmeldung in nur wenigen Minuten
- Es entstehen für Sie keine Kosten
- Sie erhalten eine garantierte Prämienhöhe
- Für Privatpersonen ist die Prämie steuerfrei
- Wir erinnern Sie jedes Jahr rechtzeitig an die erneute Anmeldung
- Wir kümmern uns um die komplette Abwicklung – von der Prüfung beim Umweltbundesamt bis zum Verkauf der Quoten
In 4 Schritten zur THG-Prämie
- Melden Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse an und stimmen Sie der Vermarktung Ihrer THG-Quote zu.
- Laden Sie Ihren Fahrzeugschein hoch und übernehmen die benötigen Daten.
- Geben Sie Ihre Kontakt- und Kontoinformationen an – absenden, fertig.
- Ihre Prämie zahlen wir nach erfolgreicher Prüfung durch das Umweltbundesamt aus - ganz einfach und unkompliziert auf Ihr Konto.
Häufige Fragen zur THG-Quote
- Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um die THG-Prämie zu erhalten?
-
Für die Anmeldung zu unserer THG-Prämie sind nur reine Elektrofahrzeuge zugelassen. In Ihrem Fahrzeugschein erkennen Sie das am Feld P.3 Kraftstoffart „Elektro“. Hybrid-Fahrzeuge, auch Plug-In Hybride, zählen nicht dazu. Ebenso wenig wie Wasserstoff- und Erdgas-Fahrzeuge. Wichtig: Anmelden kann sich nur die Person, die im Fahrzeugschein als Halter eingetragen ist. Damit wir Ihre Anmeldung überprüfen können, benötigen wir ein Foto oder einen Scan Ihres Fahrzeugscheins (Vorder- und Rückseite). Sie müssen Bestandskunde oder Neukunde sein.
Gut zu wissen: Wenn Sie Halter von mehreren zugelassenen E-Fahrzeugen sind, können Sie die THG-Quote bei uns problemlos für jedes davon vermarkten. Laden Sie dazu einfach alle entsprechenden Fahrzeugscheine hoch.
- Warum kann ich meine THG-Quote nicht selbst verkaufen?
-
Nur durch Bündelung mehrerer THG-Quoten können beim Verkauf gute Konditionen erzielt werden. An einzelnen THG-Quoten sind die Unternehmen in der Regel nicht interessiert. Daher übernehmen wir diesen Service für Sie und wickeln den Verkauf Ihrer Quote ab. Sie müssen lediglich Ihren Fahrzeugschein hochladen, wir kümmern uns um alles Weitere.
- Wann erhalte ich die Prämie für meine THG-Quote?
-
Nach der Bestätigung Ihrer THG-Quote durch das Umweltbundesamt (UBA) zahlen wir die Prämie auf Ihr angegebenes Bankkonto aus – pro E-Fahrzeug sind das 60 € pro Jahr.
Es gibt keine gesetzliche Frist für die Bearbeitung durch das UBA. Daher kann es einige Monate dauern, bis Ihre Unterlagen geprüft sind und Sie Ihre Prämie erhalten. Grund für die lange Bearbeitungszeit ist vor allem die hohe Anzahl an THG-Quoten.
- Bekomme ich die Prämie für meine THG-Quote jedes Jahr?
-
Die Emissionen, die Ihr Elektroauto einspart, können wir jährlich beim Umweltbundesamt zertifizieren lassen. Solange Sie Halter des E-Fahrzeugs sind, erhalten Sie die Prämie für Ihre THG-Quote also jedes Jahr. Dazu können Sie jährlich unkompliziert Ihren Fahrzeugschein bei uns hochladen. Und das Beste: Wir erinnern Sie rechtzeitig an die erneute Beantragung – so behalten Sie alles im Blick!
- Entstehen mir Kosten durch die Vermarktung?
-
Nein. Unser Service ist für Sie vollkommen kostenlos.
- Darf ich mein Fahrzeug auch bei einem weiteren Anbieter anmelden?
-
Nein. Außer Sie oder Ihre Firma sind im Fahrzeugschein als Fahrzeughalter eingetragen.
- Ich habe mein E-Auto gerade erst gekauft und besitze es noch nicht das ganze Jahr - erhalte ich trotzdem die Prämie?
-
Grundsätzlich ja, denn als Voraussetzung für die Prämie gilt, dass Sie Ihr Fahrzeug für mindestens einen Tag im entsprechenden Jahr besitzen. Allerdings kann die THG-Quote für jedes Elektroauto nur einmal jährlich angemeldet werden. Das heißt, falls ein Vorbesitzer die THG-Quote für das Fahrzeug im laufenden Jahr bereits vermarktet hat, können Sie die Prämie erst für das Folgejahr beantragen.
- Was passiert, wenn ich mein E-Fahrzeug verkaufe?
-
Das ist kein Problem. Sie erhalten Ihre Prämie trotzdem für das ganze Kalenderjahr. Der neue Besitzer des E-Fahrzeugs kann sich dann ab dem nächsten Kalenderjahr für unsere THG-Prämie anmelden.
- Was passiert, wenn der Vorbesitzer des E-Fahrzeugs seine CO2-Einsparungen bereits über einen dritten Anbieter vermarktet hat?
-
Wenn Sie ein gebrauchtes E-Fahrzeug gekauft haben und sich der Vorbesitzer bereits für die Vermarktung seiner THG-Quote bei einem dritten Anbieter angemeldet hat, können Sie Ihre THG-Quote erst im nächsten Jahr bei uns einreichen.
- Welche Fahrzeuge können angemeldet werden?
-
Es können nur Fahrzeuge angemeldet werden, die zulassungspflichtig sind und für die es einen Schätzwert gibt, aktuell M1, M3, N1, N2 und N3.