Aktuelle Informationen zum Gaspreis

Um die Gasversorgung auch im Winter zu stärken, hat die Bundesregierung verschiedene Instrumente ergriffen – unter anderem die beschleunigte Gaseinspeicherung und die Unterstützung großer Gasimporteure, die ausgefallene Liefermengen aus Russland kurzfristig am Markt ersetzen müssen. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen werden ab dem 01.10.2022 die Gasspeicher- und die Gasbeschaffungsumlage wirksam. Beide Umlagen fließen als Preisbestandteil in den Gaspreis ein und werden auf den Gasverbrauch der Haushalte sowie der Industrie- und Gewerbekunden erhoben. Die Höhe der Umlagen wird regelmäßig überprüft. Neben den beiden neu eingeführten Umlagen wurde auch die Höhe der Bilanzierungsumlage neu festgelegt: In der kommenden Umlageperiode fallen 0,57 Ct. je kWh Gas an. Durch die geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas sollen Verbraucher entlastet werden.

 

Gasspeicherumlage

Zur Versorgungssicherheit in den kommenden Monaten trägt unter anderem die drastisch beschleunigte Einspeicherung von Erdgas bei. An bestimmten Stichtagen müssen konkrete, gesetzlich festgelegte Füllstände der Gasspeicher erreicht werden. Die dafür anfallenden Kosten werden bis zum 1. April 2025 über die Gasspeicherumlage finanziert. Ab dem 1. Oktober 2022 beträgt sie 0,059 Ct. je kWh.

 

Gasbeschaffungsumlage

Mit der Einführung der Gasbeschaffungsumlage macht die Bundesregierung von §26 des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) Gebrauch. Bereits seit Monaten liefert Russland deutlich weniger Erdgas als vertraglich vereinbart und Gasimporteure müssen die nicht gelieferten Mengen zu extrem hohen Preisen nachbeschaffen. Die höheren Beschaffungskosten werden größtenteils mit der Gasbeschaffungsumlage ausgeglichen. Sie beträgt 2,419 Ct. je kWh und ist bis zum 1. April 2024 begrenzt

 

Verringerter Mehrwertsteuersatz entlastet Haushalte

Zur Entlastung der Gaskunden plant die Bundesregierung, den Mehrwertsteuersatz auf Erdgas von 19 auf 7 Prozent zu senken. Dieser Schritt dämpft die Preisentwicklungen deutlich. Der niedrigere Mehrwertsteuersatz soll ab Oktober befristet bis einschließlich März 2024 gelten, also für den Zeitraum, in dem die Gasbeschaffungsumlage anfällt.